ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BDROPS GMBH

(Geschäftsführer: D. Grau, G. Hohensee, S. Statsmann)

1 Präsentationen
1.1 Jegliche, auch teilweise Verwendung der von bdrops mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung von bdrops. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen der bdrops zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben.
1.2 In der Annahme eines Präsentationshonorars allein liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen von bdrops.
1.3 Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von bdrops im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei bdrops. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziff. 8 auf den Auftraggeber über.

2 Leistungsumfang, Abwicklung von Aufträgen
2.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Produkt-/Leistungsbeschreibung.
2.2 Von bdrops übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
2.3 bdrops steht es zu, E-Solutions-Leistungen im Rahmen des Handelsüblichen frei zu erweitern, Verbesserungen vorzunehmen und ist ferner berechtigt, Leistungen zu ändern bzw. neu zu definieren, soweit dadurch keine Leistungseinbußen für den Auftraggeber bewirkt werden.
2.4 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.ä.), welche bdrops erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von bdrops. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist bdrops nicht verpflichtet.
2.5 Die Treuebindung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet bdrops zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und der Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch bdrops, z.B. im Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Werbungtreibenden.

3 Auftragserteilung an Dritte
3.1 bdrops ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
3.2 bdrops ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung die bdrops vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen des Auftraggebers unter Beachtung der Ziffer 2.3 (bdrops AGB) zu erteilen, es sei denn, der Auftraggeber behält sich dieses Recht ausdrücklich vor und gibt dies bdrops innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsabschluss zur Kenntnis. Hat der Auftraggeber innerhalb dieser Frist von zwei Wochen keine ausdrückliche Erklärung hierzu abgegeben, gilt sein Schweigen als Erteilung einer Vollmacht. bdrops verpflichtet sich, den Auftraggeber ausdrücklich auf die zweiwöchige Frist und die Wirkung seines Schweigens hinzuweisen.
3.3 Aufträge an Werbeträger erteilt die bdrops in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.
3.4 Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet bdrops nicht. bdrops verpflichtet sich allerdings, dem Auftraggeber im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Werbeträger abzutreten.

4 Lieferung, Lieferfristen
4.1 Die Lieferverpflichtungen von bdrops sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von bdrops zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
4.2 Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen/Pflichtenheften) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von bdrops bestätigt worden sind.
4.3 Von bdrops zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild-, Strich- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit von bdrops bestätigt worden ist.
4.4 Gerät bdrops mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
4.5 Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches von bdrops liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. bdrops wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.
4.6 Lieferungen erfolgen frei Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Diese Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
4.7 Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann bdrops den entstandenen Leistungsausfall gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung stellen.

5 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
5.1 Vereinbarte Preise sind Netto-Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
5.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
5.3 Rechnungen von bdrops sind 10 Tage nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
5.4 bdrops berechnet Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß § 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz (DÜG). Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn bdrops eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist.
5.5 Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber bdrops die entstandenen Kosten im vollen Umfang zu ersetzen, es sei denn bdrops hat ihre Entstehung zu vertreten. bdrops kann ohne Schadens-/Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale von EUR 7,50 verlangen. Wurde vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser, bdrops jede Änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen.
5.6 Ist der Besteller Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten und die Aufrechnung wegen solcher Ansprüche des Bestellers, die bdrops nicht ausdrücklich anerkannt hat, ausgeschlossen.
5.7 Bei länger andauernden Projekten behält bdrops sich die Erstellung von Teilrechnungen vor; mit diesen sollen die bisher erbrachten Leistungen abgegrenzt werden. Der Auftraggeber ist insoweit ggf. zur Abnahme nach Maßgabe von § 640 BGB verpflichtet.
5.8 bdrops behält sich bei Dauerschuldverhältnissen eine marktübliche Anpassung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden. Der Auftraggeber ist in diesem Falle berechtigt, den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat ab Ankündigung der Preisänderung zum Zeitpunkt der angekündigten Preisänderung zu kündigen.
5.9 Bei Dauerschuldverhältnissen sind Leistungsentgelte, beginnend mit dem Tage der Leistungsbereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich jeweils bis zum 1. eines jeden Monats im Voraus zu zahlen, wobei der Auftraggeber verpflichtet ist, auf Anforderung von bdrops dieser eine Lastschriftermächtigung zu erteilen. Entgelte für Teile eines Kalendermonats werden für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet. bdrops kann für den Folgemonat den Leistungsentgelten einen Mehraufwandaufschlag hinzuberechnen, der sich nach dem Vormonatsmehraufkommen richtet (Heraufstufung). Minderverbrauch wird in der Folgerechnung verrechnet.
5.10 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von bdrops sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
5.11 Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von bdrops, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird i.S.d. § 321 BGB ist bdrops berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
5.12 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt bdrops vorbehalten.

6 Eigentumsvorbehalt
6.1 bdrops behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
6.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, ist bdrops zur Rückforderung aller Liefergegenstände berechtigt und der Auftraggeber zur restlosen Herausgabe verpflichtet.

7 Stornierungskosten, Kündigung des Vertrages
7.1 Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann bdrops unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
7.2 Bei Dauerschuldverhältnissen ohne Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündbar.
7.3 Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.4 bdrops kann dem Auftraggeber die außerordentliche Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelungen dann erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen für zwei aufeinander folgende monatliche Leistungspauschalen oder mit Rechnungsbeträgen, die insgesamt die Höhe von zwei monatlichen Leistungspauschalen erreichen, in Verzug ist.
7.5 Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.

8 Nutzungsrechte
8.1 bdrops wird dem Besteller mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffender Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt bdrops seine Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der Zustimmung von bdrops. Im Falle der widerrechtlichen Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke durch den Auftraggeber ist bdrops berechtigt,
eine Lizenzgebühr in doppelter Höhe der üblichen Lizenzgebühr zu fordern. Von jeglichen Ansprüchen, die Dritten auf Grund der widerrechtlichen Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke gegen bdrops erwachsen, wird der Auftraggeber bdrops nach Maßgabe von Ziff. 15.4 vollständig und unbedingt freistellen.
8.2 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben, soweit sie nicht ausdrücklich übertragen wurden, bei bdrops.
8.3 Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat bdrops von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung nach Maßgabe von Ziff. 15.4 vollständig und unbedingt freizustellen.

9 Impressum und Portfolio

9.1 bdrops ist berechtigt, auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinzuweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.
9.2 bdrops ist berechtigt, Vertragserzeugnisse auszugsweise auf ihrer Webseite und in Printprodukten zum Zwecke der Präsentation von Referenzen innerhalb eines Portfolios unter Angabe des Auftraggebers zu nutzen, soweit dessen berechtigte Interessen nicht entgegenstehen.

10 Gewährleistung
10.1 Von bdrops gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber, soweit er Unternehmer ist, unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
10.2 bdrops haftet für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Fehler, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern, leistet bdrops im Rahmen der nachfolgenden Ziffern Gewähr. § 475 BGB bleibt unberührt.
10.3 Die Gewährleistungspflicht von bdrops ist gegenüber Unternehmern auf die Nachbesserung eines Fehlers innerhalb einer angemessenen Frist beschränkt. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Ein Fehlschlagen im eben genannten Sinn liegt insbesondere vor, wenn die Nachbesserung unmöglich ist, wenn sie seitens von bdrops ernsthaft und endgültig verweigert wird, wenn sie unzumutbar verzögert wird, wenn sie vergeblich versucht worden ist oder wenn sie dem Auftraggeber wegen der Häufung der Mängel nicht zuzumuten ist.
10.4 Eine Erweiterung erhält Ziff. 10.1 gegenüber Unternehmern bei Arbeiten und Leistungen aus dem Bereich E-Solutions von bdrops. In diesem Falle sind Gewährleistungsbegehren bdrops gegenüber regelmäßig unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Bereitstellung der Leistung, aber immer schriftlich und unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des beanstandeten Fehlers, sowie der Auswirkungen mitzuteilen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
10.5 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der (Teil-)Abnahme, in sonstigen Fällen wie gesetzlich geregelt. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Gefahrübergang, unbeschadet der gesetzlichen kaufmännischen Rügeobliegenheiten, soweit keine andere Abrede getroffen worden ist. Für gebrauchte Sachen ist das Gewährleistungsrecht gegenüber Unternehmern grundsätzlich ausgeschlossen.

11 Haftungsbeschränkungen
11.1 Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.
11.2 In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
11.3 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von bdrops. Bei einfachen Erfüllungsgehilfen, die weder gesetzliche Vertreter noch leitende Angestellte von bdrops sind, ist auch die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11.4 In allen Fällen der Haftung von bdrops wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach durch die Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung von bdrops begrenzt.
11.5 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren nach einem Jahr unbeschadet der Vorschrift des § 202 BGB. Dies gilt nicht, wenn bdrops mit Arglist, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehandelt hat.
11.6 Die Regelungen der Ziffern 11.1-11.5 gelten nicht für Schäden, die aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.
11.7 bdrops haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
11.8 Leistungserbringungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die bdrops die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste von Dritt-Carriern, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von bdrops oder deren Unterlieferanten hat bdrops auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen bdrops, ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
11.9 Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von bdrops-Diensten durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, und bei Schäden, die entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch bdrops nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 250,00 EUR beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder die Schäden auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.
11.10 Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von bdrops gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf 250,00 EUR beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
11.11 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierungs- oder sonstigen Arbeiten an technischen Einrichtungen der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. bdrops ist, soweit möglich, bemüht, kann dies aber nicht zusichern, derartige Leistungseinschränkungen in dem Zeitpunkt durchzuführen, in dem aufgrund von Erfahrungswerten die Leistung regelmäßig nicht stark in Anspruch genommen wird. bdrops verpflichtet sich, den Auftraggeber mit angemessener Frist über bevorstehende Wartungsarbeiten zu informieren und angemessene Rücksicht auf die Belange des Auftraggebers zu nehmen.

13 Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz
13.1 Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 des Teledienst Datenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass bdrops seine Firma und Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
13.2 bdrops verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
13.3 Entsprechende Verpflichtungen treffen den Auftraggeber in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von bdrops, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.

14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz von bdrops (KIEL, D), wenn der Besteller Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

15 Schlussbestimmungen
15.1 Sämtliche Erklärungen zwischen den Parteien sowie Änderungen von Leistungsbeschreibungen oder sonstigen Vertragsinhalten haben, soweit vorstehend nicht ausdrücklich abweichend geregelt, in Text- (E-Mail) oder Schriftform zu erfolgen.
15.2 Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Außerdem verpflichten sich die Parteien schon heute, die nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen.
15.3 Vorstehende Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote und Leistungen der bdrops GmbH. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, bdrops hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
15.4 Soweit Freistellungsverpflichtungen Gegenstand dieser AGB sind, umfasst die Verpflichtung auch die angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung bis zur Höhe der im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelten Vergütungssätze.
15.5 Es gelten die Angebote von bdrops. Macht der Auftraggeber geltend, es seien von der (Prospekt-) Produktbeschreibung Abweichungen vereinbart, so hat er dies im Zweifel zu beweisen.
15.6 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
15.7 bdrops ist berechtigt, in den von ihr erstellten und/oder veränderten Seiten META-Informationen einzubringen, die insbesondere Urheberbezeichnung und Marken im weiteren Sinne, sowie Urheber- und Leistungsschutzrechte betreffen.

Stand: 01. Januar 2008